
RECHTSGRUNDLAGEN NACH HINSCHG
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist bereits im Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 50 Personen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Meldestelle einzurichten.
Unternehmen die dieser Verpflichtung nicht nachkommen drohen bis zu 20.000 € Bußgeld. Gerade für kleinere Mittelständische Unternehmen bedeutet die Einrichtung einer internen Meldestelle einen großen Aufwand.
Lagern Sie Ihre Meldestelle an uns aus. Wir übernehmen die Einrichtung Ihrer Meldestelle (gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie ISO 27001 zertifiziert) sowie die Fallprüfung für Sie, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.

WARUM EINE MELDESTELLE?
Die Einrichtung einer internen Meldestelle macht aus diversen Gründen Sinn. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient zunächst einmal dem Schutz von Hinweisgebern. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangen und diese den nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. (HinSchG §1 Abs. 1).
Es bietet Mitarbeitern eine Plattform auf der sie Missstände melden können ohne Angst vor Repressalien zu haben.
Durch die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems werden Missstände zunächst anonym im eigenen Unternehmen gemeldet und bearbeitet. Das bietet den Vorteil dass diese zunächst intern verfolgt werden können. Unternehmen die kleine interne Meldestelle anbieten (z.B. Unternehmen die dem Gesetz nicht nachkommen oder weniger als 50 Mitarbeiter haben) setzen sich der Gefahr aus, dass diese Verstöße direkt bei den Behörden landen.
Interne Meldestellen (egal ob ausgelagert an uns, oder implementiert im eigenen Unternehmen) sind vertraulich und schützen die Identität des Hinweisgebers.

SINN UND ZWECK DES HINSCHG
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen (ab 50 Mitarbeiter) eine Anlaufstelle bereitstellen muss, wo Mitarbeitende aber auch Dritte (Lieferanten, Kunden, Auftragnehmer und weitere) Missstände melden können.
Dadurch sollen Sachverhalte wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie Geldwäsche, Bestechungen, sexuelle Belästigungen usw. gemeldet werden können. Um den Hinweisgeber vor Verfolgung und Repressalien zu schützen soll das Einreichen von Hinweisen anonym erfolgen.
Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz sind bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems strengstens zu beachten. Zudem unterliegt die Meldestelle strengen Prozessen, wie sie die Hinweise verarbeitet.
Zum HinSchG beim Bundesministerium für JustizLAGERN SIE IHRE INTERNE MELDESTELLE EINFACH AUS
Unser Hinweisgebersystem ist sicher, rechtskonform (ISO 27001 zertifiziert) und einfach zu bedienen. Nutzen Sie unser Knowhow und unsere Erfahrungen und lagern Sie die Verpflichtungen des HinSchG einfach aus. Wir übernehmen die Einrichtung Ihrer Meldestelle sowie die Fallprüfung, so dass Sie sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.
Mit uns als Partner stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllt.
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Freundlichkeit
Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst und sind wertschätzend im Umgang miteinander

Professionalität
Wir gehen jedem Anliegen mit der gebührenden Professionalität nach, egal aus welchem Bereich

Zuverlässigkeit
Auf uns können Sie sich verlassen: wir halten unsere Zusagen, egal ob mündlich oder schriftlich

Alles aus einer Hand
Sie haben nur einen Ansprechpartner: wir begleiten Sie vom Anfang bis Ende Ihres Anliegens






