RECHTSGRUNDLAGEN NACH HINSCHG

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist bereits im Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 50 Personen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Meldestelle einzurichten.

Unternehmen die dieser Verpflichtung nicht nachkommen drohen bis zu 20.000 € Bußgeld. Gerade für kleinere Mittelständische Unternehmen bedeutet die Einrichtung einer internen Meldestelle einen großen Aufwand.

Lagern Sie Ihre Meldestelle an uns aus. Wir übernehmen die Einrichtung Ihrer Meldestelle (gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie ISO 27001 zertifiziert) sowie die Fallprüfung für Sie, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.

WARUM EINE MELDESTELLE?

Die Einrichtung einer internen Meldestelle macht aus diversen Gründen Sinn. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient zunächst einmal dem Schutz von Hinweisgebern. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangen und diese den nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. (HinSchG §1 Abs. 1).

Es bietet Mitarbeitern eine Plattform auf der sie Missstände melden können ohne Angst vor Repressalien zu haben.

Durch die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems werden Missstände zunächst anonym im eigenen Unternehmen gemeldet und bearbeitet. Das bietet den Vorteil dass diese zunächst intern verfolgt werden können. Unternehmen die kleine interne Meldestelle anbieten (z.B. Unternehmen die dem Gesetz nicht nachkommen oder weniger als 50 Mitarbeiter haben) setzen sich der Gefahr aus, dass diese Verstöße direkt bei den Behörden landen.

Interne Meldestellen (egal ob ausgelagert an uns, oder implementiert im eigenen Unternehmen) sind vertraulich und schützen die Identität des Hinweisgebers.

ALLE VORTEILE EINER INTERNEN MELDESTELLE

Die Vorteile zur Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kurz zusammengefasst:

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VERTRAULICHKEIT

Die Hinweise werden anonym verarbeitet und die Privatsphäre des Hinweisgebers geschützt.
Das Unternehmen kann Missständen nachgehen und zunächst „in-house“ prüfen.

Die Hinweisgeberstelle fungiert somit auch als eine Art Frühwarnsystem.

SCHNELLE REAKTIONSZEIT

Unternehmen können schnell auf eingehende Meldungen eingehen und Missstände sehr viel früher beseitigen, als wenn diese über offizielle Behörden gemeldet werden.

Dies spart Zeit und Geld und schützt den Ruf des Unternehmens.

MEHR KONTROLLE

Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ermöglicht die interne Bearbeitung von Missständen. Unternehmen behalten die Kontrolle über sensible Informationen, was die Privatsphäre des Hinweisgebers schützt und für eine effiziente Problemlösung sorgt.

VERBESSERUNG DER UNTERNEHMENS-KULTUR

Für eine gesunde Unternehmenskultur spielt die Offenheit im Umgang mit kritischen Meldungen eine große Rolle. Durch ein internes Hinweissystems fühlt sich die Belegschaft gesehen und gehört, was das Vertrauen und die Loyalität zum Arbeitgeber fördert.

GESESTZLICHE VORGABEN FÜR UNTERNEHMEN

Die gesetzlichen Vorgaben sind oftmals nicht ganz so leicht zu überschauen und stellt nicht nur kleine Unternehmen vor große Herausforderungen. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

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UNTERNEHMEN UNTER 50 BESCHÄFTIGTE

Kleine Unternehmen müssen kein Hinweisgebersystem einführen. Ihre Beschäftigten, können Meldungen bei behördlichen Meldestellen abgeben.

Die Einrichtung einer internen Meldestelle macht dennoch Sinn, aus den oben genannten Gründen.

UNTERNEHMEN MIT 50 BIS 249 BESCHÄFTIGTEN

Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet ein Hinweisgeberverfahren einzuführen.

Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von EUR 20.000,00.

UNTERNEHMEN MIT MEHR ALS 250 BESCHÄFTIGTEN

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet ein Hinweisgeberverfahren einzuführen.

Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von EUR 20.000,00

SINN UND ZWECK DES HINSCHG

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen (ab 50 Mitarbeiter) eine Anlaufstelle bereitstellen muss, wo Mitarbeitende aber auch Dritte (Lieferanten, Kunden, Auftragnehmer und weitere) Missstände melden können.

Dadurch sollen Sachverhalte wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie Geldwäsche, Bestechungen, sexuelle Belästigungen usw. gemeldet werden können. Um den Hinweisgeber vor Verfolgung und Repressalien zu schützen soll das Einreichen von Hinweisen anonym erfolgen.

Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz sind bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems strengstens zu beachten. Zudem unterliegt die Meldestelle strengen Prozessen, wie sie die Hinweise verarbeitet.

Zum HinSchG beim Bundesministerium für Justiz

LAGERN SIE IHRE INTERNE MELDESTELLE EINFACH AUS

Unser Hinweisgebersystem ist sicher, rechtskonform (ISO 27001 zertifiziert) und einfach zu bedienen. Nutzen Sie unser Knowhow und unsere Erfahrungen und lagern Sie die Verpflichtungen des HinSchG einfach aus. Wir übernehmen die Einrichtung Ihrer Meldestelle sowie die Fallprüfung, so dass Sie sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.

Mit uns als Partner stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllt.
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DINGE, FÜR DIE WIR STEHEN

Es gibt viele Gründe für eine Zusammenarbeit mit uns. Neben einem umfangreichen Dienstleistungs- und Service-Portfolio zeichnen uns folgende Dinge aus:

Freundlichkeit

Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst und sind wertschätzend im Umgang miteinander

Professionalität

Wir gehen jedem Anliegen mit der gebührenden Professionalität nach, egal aus welchem Bereich

Zuverlässigkeit

Auf uns können Sie sich verlassen: wir halten unsere Zusagen, egal ob mündlich oder schriftlich

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